Weil sie in einer rechtsextremen Splittergruppe aktiv war und sich an einer fremdenfeindlichen Demonstration beteiligte, wurde einer Kinderpflegerin bei der Caritas fristlos gekündigt. Das sei nicht rechtens gewesen, urteilte das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Die Caritas besteht weiterhin darauf, dass die Kündigung unumgänglich war.
Angefangen hatte alles mit der Verbreitung ideologisch eindeutiger Bilder und Videos über die privaten Accounts, die die Kinderpflegerin bei Facebook und Instagram betrieb. „Eltern machten uns auf diesen Umstand aufmerksam“, heißt es dazu aus dem Vorstand der betroffenen Kindertageseinrichtung der Caritas am Untermain. „Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen“, sagt Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg und Vorsitzender des Bundesverbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK).
Der Caritasverband für die Diözese Würzburg begleitet und berät gut 500 Kindertageseinrichtungen in Unterfranken, die zumeist als eingetragene Vereine eigenverantwortlich aufgestellt sind. Auch im Fall der entlassenen Kinderpflegerin unterstützte der Dachverband den kleinen Trägerverein vor Ort.
Caritas steht für Integration und nicht für Ausgrenzung
„Als Caritas stehen wir für ein christliches Welt- und Menschenbild. Wir setzen auf Integration und nicht auf Ausgrenzung“, so Bieber. Gerade in der Erziehung und Begleitung von Kindern spielen diese Werte eine zentrale Rolle. „Ethnozentrismus, Nationalismus und Islamophobie haben dort nichts zu suchen.“
Die junge Frau habe sich im Dienstalltag nichts zu Schulden kommen lassen, auch nicht im Umgang mit jenen Kindern, die einen Migrationshintergrund hätten. „Aber der angekündigte Auftritt mit Plakat und eindeutigem T-Shirt auf der Demonstration und später dann in den sozialen Medien, hat auch bei den Eltern die Frage aufgeworfen, wen die Caritas da beschäftigt“, erläutert Bieber. „Wir müssen an dieser Stelle eindeutig sein.“
„Mit einer Abmahnung wäre es nicht getan gewesen“, ist sich eine Juristin der Caritas sicher. Im konkreten Fall sei es nicht um eine Einzelaktion gegangen, sondern um eine Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei. Das sei im Gespräch mit der jungen Frau deutlich geworden. „Die Kündigung war damit angezeigt und ein klares Signal.“ Dem schloss sich das Arbeitsgericht Würzburg an, vor dem die Klägerin gegen den Rausschmiss prozessierte. Dass sie anschließend den Weg in die nächste Instanz wählte, sei ihr gutes Recht, so Bieber. Dass dort anders geurteilt wurde, nehme er zwar zur Kenntnis, nachvollziehen könne er das jedoch nicht. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist nun rechtskräftig geworden.
Konsequenzen waren notwendig und gerechtfertigt
„Wir haben es hier mit einer arbeitsrechtlichen Frage zu tun und damit mit unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten“, stellt die Juristin der Caritas klar. Das Landesarbeitsgericht habe ebenfalls erkannt, dass das Verhalten der Kinderpflegerin grundsätzlich arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertige. Allerdings hätte vor dem Ausspruch einer Kündigung in den Augen der Kammer eine Abmahnung erfolgen müssen.
Inzwischen ist das Dienstverhältnis ganz regulär beendet worden. Bieber: „Mir ist das Signal wichtig: Gerade in der Arbeit mit Kindern braucht es ein Wertefundament, das Demokratie und Menschenwürde uneingeschränkt achtet.“
Sebastian Schoknecht