Hierzu erklärt Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes: „Ja, die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission verhindert erstmal eine höhere Entlohnung von vielen Pflegekräften außerhalb der Caritas und das mitten in einer Pandemie, die diesen Menschen unheimlich viel abverlangt; ja, sie schadet der Glaubwürdigkeit der Caritas und sie kommt zu Unzeiten für die katholische Kirche.
Ich will auch kein Hehl daraus machen: Ich hätte mir aus sozialpolitischen Erwägungen eine andere Entscheidung gewünscht. Dass Viele innerhalb des Verbandes mit der Entscheidung hadern, ist mittlerweile auch reichlich dokumentiert.“
Der Deutsche Caritasverband hat aber in Tariffragen eine Entscheidungsstruktur, die sich bisher bewährt hat. Die Tarifautonomie in Frage zu stellen, weil das Ergebnis in diesem Fall als problematisch erachtet wird, ist einer Organisation, die sich der Regeltreue und der Transparenz verpflichtet, nicht angemessen. Deshalb ist auch von katholischen Sozialethiker_innen der Respekt vor den Entscheidungen in einer paritätisch besetzten Kommission zu erwarten, wenn sie denn nicht für den ersten Weg plädieren.
Seit langem engagiert sich der Deutsche Caritasverband dafür, die Arbeitsbedingungen aller Pflegekräfte in Deutschland zu verbessern. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag war ein, aber nicht der einzige Weg, dieses Ziel zu erreichen; daran muss immer wieder erinnert werden, um auch einer sozialethisch verengten Bewertung zu widersprechen. Wir unterstützen die Idee von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Zulassung von Pflegeeinrichtungen an eine Tarifbindung zu koppeln. Die Caritas fordert dies seit über 10 Jahren. Auch unsere Mitwirkung in der Pflegemindestlohnkommission und unsere konstruktiven Vorschläge für eine umfassende Pflegereform dienen dem Ziel einer Besserstellung von Pflegekräften und nachhaltigen Aufstellung des Pflegesystems.
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Stellungnahme von Caritas-Präsident Peter Neter zur Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission