Wie die noch aktiven Mitglieder der MAV der DiCV-Geschäftsstelle im Rahmen der informativen Mittagspause erklärten, hat die DiCV-Geschäftsstelle in der Franziskanergasse in Würzburg mittlerweile eine Größe von knapp 200 Beschäftigten erreicht, so dass bei der MAV-Wahl im Mai eine Mitarbeitervertretung mit sieben Mitgliedern gewählt wird. Damit es eine „richtige“ Wahl wird freut sich die MAV der DiCV-Geschäftsstelle auf viele Kandidaten, die sich das Amt gut vorstellen können.
Weiter informierte die zuständige MAV über das aktive Wahlrecht, das jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter automatisch besitzt, die oder der über 18 Jahre ist und länger als sechs Monate in der Geschäftsstelle beschäftigt ist. Für das passive Wahlrecht – also für die Kandidatur – müsse man das aktive Wahlrecht erfüllen und zusätzlich insgesamt seit zwölf Monaten im kirchlichen Dienst tätig sein, so Sabine Werner, Geschäftsführerin der DiAG MAV B und stellvertrende Vorsitzende der MAV der DiCV-Geschäftsstelle.
Als MAV-Mitglied sollte man gerne im Team arbeiten, offen für neue Sichtweisen sowie interessiert an den Inhalten von MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), AVR und Arbeitsgesetzen sein. Zudem werde im Kirchlichen Dienst der vertrauensvolle Umgang zwischen Dienstgeber und Mitarbeitern groß geschrieben. Dies sei ein Erkennungsmerkmal des sogenannten „Dritten Weges“.
Die Kandidatur läuft über ein Vorschlagswesen. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit einen Kandidaten vorzuschlagen. Hierfür benötigt man dann noch die Unterschrift von zwei weiteren Kollegen, die diese Kandidatur unterstützen und das Einverständnis der vorgeschlagenen Personen. Formulare hierfür gibt es im MIT oder beim Wahlausschuss. Dazu gehören in der Geschäftsstelle Martina König, Tabea Müller und Maria Wallrapp.
Abgerundet wurde die informative Mittagspause mit einem von der jetzigen MAV der DiCV-Geschäftsstelle spendierten Essen. An einem kleinen Buffet mit Weißwürsten und Brezeln, Pizzataschen und Kuchen konnten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken.
Sabine Werner
In der Grundordnung ist die Wahl einer Mitarbeitervertretung für alle kirchlichen Einrichtungen in der Diözese Würzburg geregelt. Die Mitarbeitervertretung ist ein wesentlicher Bestandteil des kirchlichen Arbeitsrechtes und ein Äquivalent zum staatlichen Betriebsverfassungsgesetz. Dies trifft zu, wenn die Einrichtung mehr als fünf wahlberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der allgemeine Wahlzeitraum in der Diözese Würzburg ist vom 1. März bis zum 30. Juni 2025. Unterlagen zur MAV-Wahl können gern über die DiAG MAV B (Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen) angefordert werden.