Würzburg: Auf Einladung des Diözesan-Caritasverbandes stellte sich Wolfgang Zöller, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Gesundheit, soziale Sicherung und Arbeitnehmer, der Diskussion über das geplante neue Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen. Das Gesetz basiert auf Vereinbarungen des Koalitionsvertrages vom November 2005. An dem Gespräch unter Leitung von Caritasdirektor Martin Pfriem nahmen neben dem 1. Vorsitzenden Domkapitular Dietrich Seidel und seiner Stellvertreterin, Landtagsvizepräsidentin Barbara Stamm, auch die Vorstände der diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Sozialstationen und der Seniorenheime der Caritas teil.
„Dass Sie sich trotz ihrer vielen Termine für uns Zeit nehmen, freut uns außerordentlich“, begrüßte Dietrich Seidel den Gast aus Berlin. Danach kam man schnell zur Sache. Von den vielen Teilbereichen des Gesetzes wurden die Themen Pflege, Kuren und Haushaltshilfen angesprochen. „Es gibt gute Ansätze im Gesetzesvorhaben. Dazu gehören die Umwandlung von Mutter/Vater-Kind-Kuren von Ermessens- zu Pflichtleistungen der Krankenkassen oder der grundsätzliche Leistungsanspruch auf palliative Versorgung im ambulanten und stationären Bereich“, so Paul Greubel, beim Caritasverband zuständig für die Themen Gesundheit und Alter. „Die Wirkung der neuen Regelung hängt jedoch davon ab, ob die Kassen die Leistungen tatsächlich bewilligen und wie die Rahmenverträge ausfallen“. Ähnlich äußerte sich sein Kollege Georg Sperrle, zuständig für den Bereich ambulante Pflege. Die Erweiterung des Haushaltsbegriffs, wonach häusliche Krankenpflege auch außerhalb des eigenen Haushalts möglich wird, sei zu begrüßen. Problematisch sei jedoch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung der Bundeszuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Krankenkassen freiwillige Leistungen wie die Finanzierung einer Haushaltshilfe bei ambulanter Krankenbehandlung der Mutter nur noch zögerlich genehmigen. Aus Sicht der Caritas ist in dem Gesetzentwurf die Absicherung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards nicht in ihrer bisherigen Form gewährleistet.
Für Wolfgang Zöller hat das geplante Gesetz nur Vorteile. Er unterstrich die Notwendigkeit eines größeren Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen. Das gelte sowohl auf der Leistungsseite als auch bei der Begrenzung auf das medizinisch Notwendige. Vor allem die Entlassung aus dem Krankenhaus könne durch bessere Zusammenarbeit der stationären und ambulanten Pflegedienste effektiver und wirtschaftlicher ausfallen. Die Definition der Pflegebedürftigkeit und das System der Pflegestufen würden momentan überdacht. Der Gesundheitspolitiker sprach sich für eine nachhaltige Finanzierung der Pflege aus, bereits bei Kindern sollte mit der Ansammlung für ein kapitalgedecktes System begonnen werden.
Als Reiselektüre für die Rückfahrt nach Berlin gab ihm Caritasdirektor Pfriem die differenzierte, doch auf eine Seite komprimierte Stellungnahme des Caritasverbandes zum geplanten Wettbewerbsstärkungsgesetz mit. Er verband es mit der Bitte, die Positionen der Caritas im Sinne der Verbesserung des Gesetzes für die betroffenen Menschen unserer Gesellschaft zu prüfen und sich für die Aufnahme der Vorschläge einzusetzen. Die Position der Caritas kann per Mail angefordert werden unter greubelp@caritas-wuerzburg.de