Die Caritas in Unterfranken ist kein Sozialkonzern sondern die Summe vielfältiger Projekte und Initiativen im Lebensraum der Menschen.
Caritas-Arbeit braucht Fachleute. Deshalb engagieren wir uns für die Aus-, Fort- und Weiterbildung eigener ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Caritas hat für die eigenen Beschäftigten ein eigenes Tarifwerk. Die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ – kurz AVR Caritas – regeln bundesweit die Rechte und Pflichten der etwa 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den rund 25.000 Einrichtungen der Caritas.
Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts.
Die Caritas ist wesentlicher Bestandteil der katholischen Kirche. Deshalb gilt die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes (22.11.2022) auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes und für alle Dienste und Einrichtungen der unterfränkischen Caritas. Der Fokus liegt nun nicht mehr auf der individuellen Lebensführung, sondern beim christlichen Profil einer Einrichtung. Damit steht die Caritas vor der großen Aufgabe, ihre Angebote so zu gestalten, dass für alle sichtbar wird: Caritas hat entscheidenden Anteil am Verkündigungsdienst der Kirche und steht in ihren Bemühungen um den Menschen spürbar in der Nachfolge Jesu.