Einem Großteil der Flüchtlinge wird in Deutschland kein dauerhaftes Bleiberecht gewährt. Allein in Bayern leben circa 12.000 Flüchtlinge mit Duldungen. Viele wären bereit, in ihr Heimatland zurückzukehren, wenn ihnen Perspektiven für die Rückkehr gegeben würden. Die zentrale Rückkehrberatung gibt gezielte Informationen über die aktuelle Situation im Heimatland und unterstützt konkret bei der Entscheidungsfindung. Eine selbstbestimmte, selbst gestaltete und freiwillige Rückkehr in Sicherheit und Würde ist einer ausländerrechtlichen Maßnahme, insbesondere einer Abschiebung und Abschiebehaft, vorzuziehen.
Diese Dienste werden gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Europäischen Union.