Ein Schutzkonzept lässt sich als ein Dialog auf partizipativer Ebene verstehen, Schutzkonzepte dienen dem Schutz der Anvertrauten und Mitarbeitenden in lernenden Institutionen.
Das institutionelle Schutzkonzept (PrävO §4) entsteht aus der Einrichtung mit allen Beteiligten für die Einrichtung. Auf Basis einer Schutz- und Risikoanalyse trägt der kirchliche und sonstige Rechtsträger die Verantwortung für die Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes.
Das Institutionelle Schutzkonzept sowie die Schutz- und Risikoanalyse sind nach fünf Jahren oder bei Veränderungen der Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Nachfolgend finden Sie zu den verschiedenen Bausteinen Materialien und Anregungen, die bei der Umsetzung der Forderung Ihnen unterstützend aufgezeigt werden. Es ist sicherlich schon in Ihren Einrichtungen einiges vorhanden, was übertragen werden kann.
Nach Fertigstellung ist das Institutionelle Schutzkonzept an die Fach- und Koordinationsstelle zu Einsicht weiterzuleiten.