Das FSJ ist gesetzlich geregelt und bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich in sozialen Einrichtungen zu engagieren, sich für andere einzusetzen und eigene Fähigkeiten und Grenzen zu testen.
Wer kann Freiwillige/r werden?
- Alter 16 bis einschließlich 26 Jahre
- Bereitschaft, sich für ein ganzes Jahr verbindlich festzulegen
- Interesse und Offenheit für den Umgang mit Menschen
- Lust und Interesse, mit Anderen und von Anderen zu lernen
- Bereitschaft sich mit sich selbst kritisch auseinander zu setzen
In welchen Einsatzstellen?
Freiwillige arbeiten in sozialen, gemeinnützigen Einrichtungen mit. Dies sind Kinder- und Jugendeinrichtungen (auch Schulen, z.B. Hausaufgabenbetreuung), Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Sozialstationen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Fachkliniken oder Bildungseinrichtungen in der Diözese Würzburg/Unterfranken.
Warum ein Freiwilligendienst?
- Eigene Fähigkeiten und Grenzen kennen lernen
- Sozialen Beruf in der Praxis erleben und berufliche Orientierung gewinnen
- Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz sinnvoll überbrücken
- Bei Seminaren in einer Gruppe sich selbst und andere besser kennen- und verstehen lernen
- Durch die eigene Arbeit anderen helfen
- Das Freiwillige Soziale Jahr wird für die meisten sozialen und pflegerischen Ausbildungs- und Studiengänge als Vorpraktikum anerkannt
Dauer: 12 Monate, Beginn: 1. September, Ende: 31. August eines jeden Jahres
Verdienst: monatliches Taschengeld 195,- €, freie Unterkunft und Verpflegung (falls die Einsatzstelle dies nicht zur Verfügung stellen kann, wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt). Freiwillige erhalten für die Zeit ihres Dienstes Kindergeld und ggf. Waisenrente.
Leistungen von IN VIA und BDKJ
- Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
- Pädagogische Begleitung während des Dienstes
- Durchführung der Begleitseminare (5 einwöchige Seminare)
- Durchführung des Bewerbungsverfahrens
- Bereitstellung geeigneter Einsatzstellen
- Sicherstellung einer fachlichen Anleitung in der Einsatzstelle
- Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Bewerbungsverfahren
Nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung (Download) werden Sie bei Eignung ab März zu einem Gespräch eingeladen (Fahrtkosten können nicht übernommen werden). Dort werden wir klären, wo Ihre Interessen und Neigungen liegen und Ihnen Adressen von Einrichtungen vermitteln. Anschließend vereinbaren Sie mit der Einsatzstelle 1 – 2 Hospitationstage. Wenn Sie und die Stelle sich einen Einsatz vorstellen können, wird ein Vertrag unterzeichnet und das FSJ kann zum 1. September starten.